Einreichung.

Kriterien für die Einreichung

  • Die/der Filmemacher*in lebt in Österreich oder ist österreichische*r Staatsbürger*in (eine Einreichung ist auch für im Ausland lebende Österreicher/innen möglich).
  • Zugelassen sind all jene Filme, die vor dem 30.Mai das aktuellen Jahres veröffentlich wurden, auf einem Festival liefen und/oder eine Kinoauswertung hatten.
  • Zugelassen sind Spielfilme und Dokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 80 Minuten
  • Eine erneute Einreichung von Filmen, die bereits bei einer vergangenen Einreichung abgelehnt wurden, ist nicht möglich.
  • Im Sinne der Barrierefreiheit benötigen wir eine Version mit deutschen Untertiteln.

Einreicher*in:

Projekt:

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Der/die Einreicher*in versichert, dass er/sie befugt ist, dem Verein Mabacher Award die Nutzung zu erlauben, sowie dass die Nutzung des Films im Rahmen des Mabacher Awards nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte) verstößt und insbesondere die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Fotos, Texte etc.) für die Nutzung geklärt wurden. Der/die Einreicher*in stellt den Verein Mabacher Award diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films im Rahmen des Mabacher Awards frei.

Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass Ausschnitte aus ihrem/seinem Film sowie die bereitgestellten Zusatz- und Bildmaterialien für die Bewerbung des Films bzw. des Festivals von den Veranstaltern verwendet werden dürfen.

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