FAQ & Reglement
Der Inklusions-Aktivist Martin Habacher trat sein Leben lang unbeirrt für Inklusion ein. Durch seine eigensproduzierten Videoclips, aber auch sein Mitwirken an Filmen wie „MABACHER- #ungebrochen“ beteiligte er sich selbst am Abbau von nach wie vor tief verwurzelten Vorurteilen und Barrieren. Am 20.02.2019 ist er unerwartet verstorben. Dieser Award ist ihm gewidmet.
Der Award möchte durch Sichtbarmachung von positiven Bewegt-Bild-Beispielen in der audiovisuellen Darstellung von Angehörigen marginalisierter Gruppen und antidiskriminierenden Inhalten einen Teil zur gesellschaftlichen Inklusion beitragen.
Ja! Der Vorschlag kann durch Beteiligte des Projektes selbst oder durch Dritte erfolgen. Bitte schick uns ein Email an office@mabacher-award.com um uns auf den Film aufmerksam zu machen.
Drei unabhängige Expert*innen aus den Bereichen Film sowie Inklusion, Antidiskriminierung und Menschenrechte bilden die Fachjury. Bei ihrer Besetzung wird auf Diversität geachtet. Eine zwingende Vorraussetzung für das Bestehen der Jury ist die Teilnahme von Personen marginalisierter Gruppen selbst. Die Jurymitglieder werden durch die Initiator*innen eingesetzt. Sie sind unabhängig und treffen ihre Entscheidung ohne die Beeinflussung Dritter. Nach Ende der Einreichungsfrist werden in diesem Gremium die eingereichten Filme besprochen und ein herausragendes Projekt, das zum Abbau von Barrieren beiträgt, als Preisträger eruiert. Die aktuelle Zusammensetzung findest du hier.
Der MABACHER AWARD versteht sich auch als Plattform. Durch Ihre Spende wird die (finanzielle) Umsetzung von Bewegtbild-Projekten unterstützt, die Barrieren abbauen. Jede*r kann Produzent*in sein!
Falls du unterstützt werden möchtest, schick und deinen Projektvorschlag an: projektvorschlag@mabacher-award.com
Du kannst mit deiner Spende aber auch den Fortbestand des Awards unterstützen. Wenn du einen speziellen Zweck unterstützen möchtest, nenne uns diesen bitte bei der Übermittlung deiner Spende. Zum Beispiel: Barrierefreiheit, Preisgeld, Projekte unterstützen,..
- Die/der Filmemacher*in lebt in Österreich oder ist österreichische*r Staatsbürger*in (eine Einreichung ist auch für im Ausland lebende Österreicher/innen möglich).
- Zugelassen sind all jene Filme, die vor dem 30.Mai das aktuellen Jahres veröffentlich wurden, auf einem Festival liefen und/oder eine Kinoauswertung hatten.
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Zugelassen sind Spielfilme und Dokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 80 Minuten
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Eine erneute Einreichung von Filmen, die bereits bei einer vergangenen Einreichung abgelehnt wurden, ist nicht möglich.
- Im Sinne der Barrierefreiheit benötigen wir eine Version mit deutschen Untertiteln.
Weitere Informationen findest du hier.
Filme/Videos, die diesen Kriterien entsprechen, müssen spätestens bis 30. Mai das aktuellen Jahres angemeldet werden. Bitte füllen sie das Anmeldeformular aus.
Die Verständigung der Nominierten erfolgt Mitte September des aktuellen Jahres.