• Die/der Filmemacher*in lebt in Österreich oder ist österreichische*r Staatsbürger*in (eine Einreichung ist auch für im Ausland lebende Österreicher/innen möglich).
  • Zugelassen sind all jene Filme, die vor dem 30.Mai das aktuellen Jahres veröffentlich wurden, auf einem Festival liefen und/oder eine Kinoauswertung hatten.
  • Zugelassen sind Spielfilme und Dokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 80 Minuten
  • Eine erneute Einreichung von Filmen, die bereits bei einer vergangenen Einreichung abgelehnt wurden, ist nicht möglich.
  • Im Sinne der Barrierefreiheit benötigen wir eine Version mit deutschen Untertiteln.

Weitere Informationen findest du hier.