- Die/der Filmemacher*in lebt in Österreich oder ist österreichische*r Staatsbürger*in (eine Einreichung ist auch für im Ausland lebende Österreicher/innen möglich).
- Zugelassen sind all jene Filme, die vor dem 30.Mai das aktuellen Jahres veröffentlich wurden, auf einem Festival liefen und/oder eine Kinoauswertung hatten.
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Zugelassen sind Spielfilme und Dokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 80 Minuten
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Eine erneute Einreichung von Filmen, die bereits bei einer vergangenen Einreichung abgelehnt wurden, ist nicht möglich.
- Im Sinne der Barrierefreiheit benötigen wir eine Version mit deutschen Untertiteln.
Weitere Informationen findest du hier.