Hannah Wahl wird beim Film Meeting der Diagonale über das Thema Barrierefreiheit referieren. Im exklusiven Gastbeitrag beleuchtet sie das Thema für die Filmbranche.
Inklusion ist kein freiwilliges Sozialengagement, sondern Menschenrecht. Österreich ratifizierte 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in mehreren Artikeln die umfassenden Rechte von Menschen mit Behinderungen festhält. Trotzdem entspricht die Realität noch nicht den Rechten auf dem Papier. Menschen mit Behinderungen werden in allen Lebensbereichen ausgegrenzt, haben nicht annähernd die gleichen Chancen, wenn es zum Beispiel um den gleichberechtigten Zugang zur Bildung, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder selbstbestimmten Wohnen geht. Frauen/als Frauen gelesene Personen mit Behinderungen sind von Mehrfachdiskriminierungen aufgrund ihres Geschlechtes/ihrer Geschlechtsidenität und ihrer Behinderung betroffen.
Bei der letzten Staatenprüfung 2023 zeigte sich der Ausschuss der Vereinten Nationen über die fehlende Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich besorgt. (1) Artikel 30 der UN-BRK soll die Teilhabe am Kulturleben gewährleisten, dazu gehört die Möglichkeit, barrierefreie Formate zu konsumieren wie auch der barrierefreie Zugang zu den Orten der Kulturdarbietungen (Kinos, Museen, etc.). Außerdem müssen Maßnahmen initiiert werden, „um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.“ (2) Nach wie vor besteht also im Kulturbereich großer Handlungsbedarf.
Barrierefreiheit – was bedeutet das eigentlich?
Immer öfter findet sich das Schlagwort „barrierefrei“ auf Veranstaltungsfoldern, grundsätzlich eine gute Entwicklung. Doch was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich? Barrieren hindern Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten, selbstbestimmten Teilhabe. Das können räumliche Barrieren wie Treppen für Rollstuhlnutzer*innen sein, das kann fehlende Gebärdensprache für Menschen mit Hörbehinderung sein, das kann schwere Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder nicht-deutscher Muttersprache sein oder hoher Lärmpegel für neurodivergente Menschen. Anhand dieser wenigen Beispiele wird sichtbar, wie viele Dimensionen von Barrierefreiheit mitgedacht werden müssen und dass Barrierefreiheit nicht für jede Person das gleiche bedeutet. Barrierefreiheit kostet Geld, und darum ist es so wichtig, dass Budgettöpfe für Barrierefreiheit ganz selbstverständlich eingeplant werden, um Veranstaltungen und andere Arten des Zusammentreffens wirklich für alle zugänglich zu gestalten. Speziell im Bereich der Filmvorführungen müssen gut lesbare, kontrastreiche Untertitel und Audiodeskriptionen zur Verfügung gestellt werden.
Solange es für Organisator*innen und Veranstalter*innen nicht möglich ist, umfassende Barrierefreiheit herzustellen, müssen alle verfügbaren Barrierefreiheitsmaßnahmen angeführt und transparent kommuniziert werden. Oft ist das Wort „barrierearm“ eher angebracht, auch wenn der Anspruch der Barrierefreiheit dadurch nicht aufgelöst werden darf. Menschen mit Behinderungen müssen sich darauf verlassen können, dass sie wirklich barrierefrei teilhaben können, wenn das so kommuniziert wird.
Inklusion hinter der Kamera
Menschen mit Behinderungen haben nicht nur das Recht auf den barrierefreien Konsum von Kulturgut, sondern auch darauf, selbst kreativ schaffend tätig zu sein: Menschen mit Behinderungen als Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen, Schauspieler*innen, als Videoeditor*innen etc. Damit die strukturelle Ausgrenzung in den genannten Berufsfeldern überwunden wird, müssen die jeweiligen Ausbildungen und Studien zugänglicher für Menschen mit Behinderungen werden. Darüber hinaus müssen Drehorte, Studios, Arbeitsräume barrierefrei gestaltet sein. Umfängliche individuelle Unterstützungssysteme wie Arbeitsassistenz und technische Hilfsmittel müssen selbstverständlich zur Verfügung stehen. Förderstellen und Förderprogramme müssen es sich zur Aufgabe machen, gezielt Filmschaffende mit Behinderungen bei der Projektrealisation zu unterstützen. Budgettöpfe, explizit für Barrierefreiheit sind unerlässlich, um die Inklusion forcieren zu können. Und das nicht nur bei Filmprojekten, deren Inhalte sich explizit mit Inklusion beschäftigen oder in denen die Behinderung von Protagonist*innen im Vordergrund steht. Jede*r Einzelne muss Verantwortung übernehmen, Verbündete*r werden und sich mit der Frage auseinandersetzen, was er*sie (zum Beispiel im Sinne von Powersharing) zur Inklusion beitragen kann.
Inklusion durch Film
Ein ernstzunehmender Inklusionsprozess im Filmsektor trägt dazu bei, manifeste Vorurteile abzubauen, Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder von Arbeitsteams genauso wie der Gesellschaft als Ganzes zu sehen und Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion als Menschenrechte zu begreifen, die niemals an Bedingungen geknüpft werden dürften. Gleichzeitig ist es wichtig, Inklusion nicht nur als etwas Positives für Menschen mit Behinderungen zu begreifen, sondern als wertvoll für unsere Gesellschaft als Ganzes. Menschen mit Behinderungen haben Expertisen, die oft nicht anerkannt werden, besonders nicht, wenn es um Fachexpertisen und nicht um eine Erfahrungsexpertise geht. Häufig besteht für viele Menschen mit Behinderungen aufgrund der Barrieren keine Möglichkeit, sich beruflich und kreativ zu entfalten. Die Zusammenarbeit von diversen Teams auf Augenhöhe wird neue Narrative, kreative Ausdrucksformen und innovative Erzählformen hervorbringen, starke Identifikationsfiguren schaffen und schließlich zu vielschichtigen, kraftvollen Filmen führen und damit oberflächliche und klischeehafte Darstellungen ablösen. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob wir Inklusion brauchen, sondern nur noch wie wir Inklusion erreichen. Der Mabacher Award – Filmpreis & Plattform für Inklusion
Der Mabacher Award wurde 2022 in Erinnerung an den verstorbenen Aktivisten und Medienmacher Martin Habacher ins Leben gerufen. Seine Gründer*innen Stefan Wolner (Regisseur) und Hannah Wahl (Autorin) wollten damit mehr Awareness für Inklusion schaffen und Barrieren abbauen. Seit 2023 unterstützt Cornelia Ohnmacht (Videoeditorin) das Team mit ihrer Expertise. Der Höhepunkt der Aktivitäten ist die Verleihung des Filmpreises „Mabacher Award“, durch die 3-köpfige Expert*innenjury (Natalie Schwager, Malina Nwabuonwor, Yuria Knoll). Im Vorfeld werden die eingereichten Filme in barrierearmen Screenings (räumliche Barrierefreiheit, Untertitelung, Induktionsschleife, Österreichische Gebärdensprache) gezeigt und durch Gespräche mit den Filmemacher*innen ergänzt. So sollen Filme aus dem Bereich Inklusion und Antidiskriminierung eine (erneute) Bühne bekommen und gleichzeitig Anerkennung für die Auseinandersetzung mit der Thematik und dem Beitrag zur Bewusstseinsschaffung erhalten. Der „Mabacher Award“ versteht sich jedoch nicht nur als Filmpreis, sondern arbeitet zwischen den Preisverleihungen daran, mehr Verständnis für die Notwendigkeit von Inklusion und Barrierefreiheit zu schaffen. Dazu stehen wir im regelmäßigen Austausch mit Filmschaffenden, Kulturbetreiber*innen, Förderstellen und weiteren Stakeholdern. In öffentlichen Podiumsdiskussionen und Gesprächsrunden wird gemeinsam erörtert, welche Maßnahmen gesetzt werden, um die Teilhabe im Kulturbereich voranzutreiben. Als Plattform möchte der „Mabacher Award“ zukünftig Filmemacher*innen mit Behinderungen (monetär) unterstützen, Expert*innen mit und ohne Behinderungen miteinander vernetzen und antidiskriminierende Filmstoffe fördern. Mehr Infos unter: mabacher-award.com
[1] Vereinte Nationen – Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Österreichs, online unter: https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/CRPD-C-AUT-CO-2-3.pdf, S. 16.
[2] Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls, online unter: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=19, S. 25.



